1. Die passende Rechtsform
| Rechtsform | Kapital | Handelsregister | Geeignet für |
|---|---|---|---|
| Einzelfirma | keines nötig | Pflicht ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr | den einfachen, günstigen Start allein |
| GmbH | CHF 20’000 | immer, Gründung beim Notar | beschränkte Haftung, kleine Teams |
| AG | CHF 100’000 (mind. 50’000 einbezahlt) | immer, Gründung beim Notar | grössere Vorhaben, mehrere Beteiligte |
Bei der Einzelfirma haften Sie mit Ihrem Privatvermögen, dafür ist sie schnell und günstig gegründet. Viele starten als Einzelfirma und wandeln später in eine GmbH um.
2. Die Anmeldungen
- AHV-Ausgleichskasse: Als Selbständige melden Sie sich bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons bzw. Ihres Verbands an. Sie entscheidet, ob Sie als selbständig gelten.
- Handelsregister: für GmbH und AG immer, für die Einzelfirma ab CHF 100’000 Umsatz – freiwillig auch früher, das schafft Vertrauen.
- Mehrwertsteuer: Anmeldung bei der ESTV, sobald der Umsatz CHF 100’000 pro Jahr erreicht (mehr dazu im Ratgeber MWST).
- Versicherungen: Für Angestellte sind Unfallversicherung (UVG) und ab einem bestimmten Lohn die Pensionskasse (BVG) Pflicht. Eine Betriebshaftpflicht ist für die meisten Branchen sinnvoll.
3. Buchführung von Anfang an
Einzelfirmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500’000 Umsatz dürfen eine vereinfachte Buchhaltung führen: Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. GmbH und AG brauchen immer eine doppelte Buchhaltung mit Bilanz und Erfolgsrechnung. Geschäftsbücher und Belege bewahren Sie 10 Jahre auf.
Tipp: Eröffnen Sie von Anfang an ein separates Geschäftskonto. Das trennt Privates und Geschäftliches und erleichtert die Buchhaltung und die Steuererklärung enorm.
4. Die Büro-Checkliste für den Start
- Firmenname, Logo und einheitliches Briefpapier festlegen
- Geschäftskonto eröffnen – IBAN für die QR-Rechnung bereithalten
- Preise und Leistungen als Katalog erfassen, damit Offerten schnell gehen
- Offertvorlage mit Gültigkeit und Zahlungsbedingungen erstellen
- Rechnungen mit QR-Zahlteil, Zahlungsüberwachung und Mahnwesen einrichten
- Arbeitszeit und Material je Auftrag erfassen
- Belege laufend ablegen – nicht erst am Jahresende
- Datensicherung einrichten (z. B. zusätzlich auf USB-Stick oder NAS)
- Mit der Treuhänderin klären, wer die Buchhaltung führt
5. Typische Anfängerfehler
- Rechnungen zu spät stellen – und Zahlungen nicht nachverfolgen
- Privat- und Geschäftsausgaben über dasselbe Konto
- Belege sammeln statt laufend ablegen
- Rückstellungen für AHV-Beiträge und Steuern vergessen
- Teure Software mit vielen Funktionen, die man nie braucht
Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung. Das KMU-Portal des Bundes (kmu.admin.ch), Ihre Ausgleichskasse und Treuhänderinnen helfen bei Detailfragen.
So geht's mit Beauffice
- Der Einrichtungsassistent fragt Firmendaten, Logo, Bankkonto und MWST-Status ab – auf Wunsch mit Beispieldaten zum Ausprobieren.
- Offerten, QR-Rechnungen und Mahnungen sind sofort startklar, auch in Französisch, Italienisch und Englisch.
- Arbeitszeit und Material erfassen Sie je Auftrag und verrechnen sie mit einem Klick.
- Führt Ihre Treuhänderin die Buchhaltung, reicht Beauffice Basis (CHF 250.– pro Jahr). Mit Standard führen Sie die Buchhaltung samt MWST selbst – ein späterer Wechsel kostet nur die Differenz.
- Gründen Sie eine weitere Firma, verwalten Sie diese im gleichen Programm mit getrennten Daten.
Häufige Fragen
Muss ich meine Einzelfirma im Handelsregister eintragen?
Ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr ja. Darunter ist der Eintrag freiwillig.
Welche Buchhaltung brauche ich als Einzelfirma?
Unter CHF 500’000 Umsatz genügt eine vereinfachte Buchhaltung mit Einnahmen, Ausgaben und Vermögenslage. GmbH und AG brauchen immer eine doppelte Buchhaltung.
Ab wann muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?
Sobald Ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100’000 pro Jahr erreicht. Eine freiwillige Eintragung ist auch früher möglich.
Stand: Oktober 2026
