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MWST-Abrechnung für Kleinbetriebe: Methoden, Fristen, Tipps

Ab wann Sie MWST-pflichtig sind, welche Abrechnungsmethode zu Ihrem Betrieb passt und wie oft Sie mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen.

Ab wann bin ich MWST-pflichtig?

Sobald Ihr Betrieb innerhalb eines Jahres CHF 100’000 Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielt, müssen Sie sich bei der ESTV anmelden. Darunter sind Sie befreit, können sich aber freiwillig eintragen lassen – das lohnt sich manchmal, wenn Sie viel investieren und die Vorsteuer zurückholen möchten.

Die Steuersätze

SatzGilt für (Beispiele)
8.1 % Normalsatzdie meisten Waren und Dienstleistungen, z. B. Handwerk, Beratung, Software
2.6 % reduzierter Satzu. a. Lebensmittel, Bücher und Zeitungen, Medikamente
3.8 % SondersatzBeherbergung (Übernachtung mit Frühstück)

Effektive Methode oder Saldosteuersatz?

Effektive MethodeSaldosteuersatz
PrinzipUmsatzsteuer minus Vorsteuer auf Einkäufen und InvestitionenUmsatz × Branchensatz (z. B. 6.2 % für Beratung), Vorsteuer ist darin pauschal enthalten
Aufwandhöher – jede Vorsteuer muss belegt und verbucht seindeutlich tiefer
Abrechnungquartalsweise, auf Antrag jährlichhalbjährlich, auf Antrag jährlich
Geeignet fürBetriebe mit hohen Einkäufen oder InvestitionenDienstleister und kleine Betriebe mit wenig Vorsteuer

Den Saldosteuersatz dürfen Sie wählen, solange der Umsatz aus steuerbaren Leistungen höchstens CHF 5’024’000 und die damit berechnete Steuer höchstens CHF 108’000 pro Jahr beträgt. Ein Wechsel der Methode ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich – lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Treuhänderin beraten.

Neu seit 2025: einmal im Jahr abrechnen

Unternehmen mit einem Umsatz bis rund CHF 5 Millionen können auf Antrag jährlich abrechnen. Während des Jahres zahlen Sie dann Akontobeträge; die eigentliche Abrechnung erfolgt einmal nach Jahresende. Das spart Arbeit, passt aber vor allem zu Betrieben mit gleichmässigen Umsätzen.

So bereiten Sie die Abrechnung vor

  1. Alle Rechnungen der Periode mit dem richtigen Steuersatz erfassen.
  2. Bei der effektiven Methode: Eingangsrechnungen mit ausgewiesener MWST als Vorsteuer verbuchen.
  3. Gutschriften, Rabatte und Skonti berücksichtigen – sie mindern den steuerbaren Umsatz.
  4. Die Zahlen ins Formular im ePortal der ESTV übertragen und die Steuer fristgerecht bezahlen.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Massgebend sind das Mehrwertsteuergesetz und die Publikationen der ESTV.

So geht's mit Beauffice

Mit dem Abo Beauffice Standard verbucht Beauffice Rechnungen, Zahlungen und Eingangsrechnungen automatisch mit dem richtigen Steuersatz und erstellt die MWST-Abrechnung nach effektiver Methode oder Saldosteuersatz – mit den Ziffern des ESTV-Formulars. Ihre Treuhänderin erhält auf Wunsch einen Export, zum Beispiel für Banana.

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz bin ich MWST-pflichtig?

Ab CHF 100’000 Umsatz pro Jahr aus steuerbaren Leistungen. Darunter ist eine freiwillige Eintragung möglich.

Was ist der Saldosteuersatz?

Eine vereinfachte Abrechnungsmethode: Sie rechnen den Umsatz mit einem Branchensatz ab, die Vorsteuer ist pauschal enthalten. Erlaubt bis CHF 5’024’000 Umsatz und CHF 108’000 Steuer pro Jahr.

Wie oft muss ich die MWST abrechnen?

Mit der effektiven Methode quartalsweise, mit dem Saldosteuersatz halbjährlich. Seit 2025 ist auf Antrag auch eine jährliche Abrechnung mit Akontozahlungen möglich.

Stand: Oktober 2026