Was in eine gute Offerte gehört
- Absender und Empfänger mit vollständiger Adresse, bei MWST-pflichtigen Betrieben auch die MWST-Nummer (CHE-…)
- Datum und Offertnummer – damit sich Rückfragen und der spätere Auftrag eindeutig zuordnen lassen
- Leistungen und Material verständlich beschrieben, mit Menge, Einheit und Preis
- Rabatte, MWST und Total klar ausgewiesen
- Gültigkeitsdauer, z. B. «gültig 30 Tage»
- Bedingungen: Zahlungsfrist, Termine, was nicht inbegriffen ist
Wie verbindlich ist eine Offerte?
Nach Schweizer Obligationenrecht ist eine Offerte ein verbindlicher Antrag: Nimmt die Kundin sie rechtzeitig an, kommt der Vertrag zustande. Mit einer Frist sind Sie bis zu deren Ablauf gebunden. Ohne Frist gilt sie bei schriftlichen Offerten so lange, wie man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf. Wer nicht gebunden sein will, schreibt das ausdrücklich hinein, etwa «unverbindlich» oder «freibleibend».
Offerte oder Kostenvoranschlag?
Beim Pauschal- oder Festpreis gilt der offerierte Betrag. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine Schätzung; wird er unverhältnismässig überschritten, darf die Kundin vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung verlangen. Zeichnen sich Mehrkosten ab, informieren Sie deshalb frühzeitig und lassen sich Zusatzarbeiten bestätigen.
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Für besondere Fälle (z. B. Bauverträge nach SIA-Norm) gelten zusätzliche Regeln.
Tipps, damit die Offerte angenommen wird
- Schnell antworten – wer zuerst offeriert, hat oft die besten Karten.
- Verständlich statt technisch beschreiben, was die Kundin bekommt.
- Varianten anbieten (z. B. Standard und Komfort) – die Kundin wählt statt abzulehnen.
- Nachfassen: Eine freundliche Nachfrage nach einer Woche wirkt Wunder.
- Einheitlich auftreten mit Logo, sauberem Layout und in der Sprache der Kundin.
Von der Offerte zur Rechnung – ohne Abtippen
Ein gutes Offertprogramm übernimmt die Positionen mit einem Klick in die Auftragsbestätigung, den Lieferschein und die Rechnung. So entstehen keine Abschreibfehler, und Sie sehen jederzeit, welche Offerten noch offen sind.
So geht's mit Beauffice
- Kunde wählen, Artikel und Leistungen aus Ihrem Katalog übernehmen – oder dem KI-Assistenten sagen, was offeriert werden soll.
- Offerte als PDF in der Sprache der Kundin senden (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch).
- Bei Zusage: Ein Klick macht daraus den Auftrag mit Auftragsbestätigung, Arbeitsstunden und Material laufen darauf.
- Ein weiterer Klick erstellt die QR-Rechnung – Beauffice erinnert an offene Offerten und überfällige Zahlungen.
Häufige Fragen
Wie lange ist eine Offerte gültig?
So lange wie die darin genannte Frist. Ohne Frist gilt eine schriftliche Offerte so lange, wie man unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf. Üblich sind 30 Tage.
Ist eine Offerte verbindlich?
Ja, nach Obligationenrecht ist sie ein verbindlicher Antrag – ausser sie ist ausdrücklich als unverbindlich oder freibleibend bezeichnet.
Was ist der Unterschied zum Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Wird er unverhältnismässig überschritten, kann die Kundin zurücktreten oder eine Herabsetzung verlangen.
Stand: Oktober 2026
